Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) legt die harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt fest. Bauprodukte, für die diese harmonisierten technischen Spezifikationen gelten, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller eine Leistungserklärung für das Produkt erstellt und auf dieser Grundlage die CE-Kennzeichnung vorgenommen hat.

Im Bereich Schloss- und Beschlagprodukte betrifft die CE-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit die Produkte zur Anwendung in Flucht- und Rettungswegen sowie die Produkte mit Anforderungen an den Brand- und Rauchschutz.

Durch die BauPVO ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen nach EN 14351, Teil 1. So löst hier die Leistungserklärung die Konformitätserklärung ab. Außerdem ist die Überwachung der CE-Kennzeichnung durch die Marktaufsichtsbehörde verschärft.

Hier finden Sie die Leistungserklärungen unserer Partner für die harmonisierten Normen der BauPVO.

BMH Beyer & Müller

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ECO Schulte GmbH & Co. KG

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